Sanierung – Planung – Konzepte – Begleitung

Die neuen OIB-Richtlinien (Ausgabe April 2019) sind in Tirol ab 01. Juni 2020 verbindlich

Die Verbindlich Erklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016 – Änderung 2020,
welche mit 01 Juni 2020 in Kraft traten.


NEU: Wärmepumpen

NEU: Photovoltaik

Raus aus Öl und Gas

Renovierungsenergieausweis



Wenn ihr Gebäude oder ihre Wohnung in die Jahre gekommen ist, sollten Sie sich über eine Sanierung

Gedanken machen. Bitte denken Sie auch ans Klima und somit auch an unsere Nachkommen.


Zum einen betrifft dies die Instandhaltung, zum anderen aber auch sämtliche Sanierungsmassnahmen

um den Energiebedarf zu minimieren.


Wir unterscheiden:

1. Grössere Renovierung samt Alternativenprüfung, Bauanzeige oder Bauansuchen
mit erforderlichen Planunterlagen


2. Bauteil Renovierung

  • Sanierung des Bauteils auf Basis eines Sanierungskonzepts bzw. eines Renovierungsenergieausweises
    samt Alternativenprüfung
  • Sanierung eines Bauteils ohne Konzept, der U-Wert ist um 24% gegenüber der Mindestanforderung
    lt. OIB RL6 zu verbessern. Bei Förderung sind die Förderungsvorgaben einzuhalten


3. Sanierung des gebäudetechnischen Systems

  • Stichwort: „Raus aus Öl und Gas“
  • Energieausweis samt Renovierungsenergieausweis als Basis wird für sämtliche Heizsysteme empfohlen,
    ist bei Einbau von Wärmepumpen Pflicht. Da die Vorlauftemperatur max. 40° Grad betragen darf, ist ein
    Nachweis erforderlich. Das Wärmeabgabesystem besteht üblicherweise aus einer Flächenheizung, oder Niedertemperaturheizkörper werden anstelle alter Radiatoren installiert. Dies erfordert aber eine
    entsprechende Berechnung der Vorlauftemperatur.
  • Absenken der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen (Tool von Energie Tirol)
  • Alternativenprüfung als Basis wird empfohlen ist aber nicht Bedingung.
    Vorteil: Es können verschiedene Systeme miteinander verglichen werden.


Hinweis TBO


Dämmstärken – Bauabstand:


Unter bestimmten Bedingungen können die Abstandsbestimmungen für Bestandsgebäude unberücksichtigt bleiben: bis zu 20 cm für die Anbringung eines Vollwärmeschutzes (TBO § 71 (7)), im Bereich der Dachflachen bis zu 30 cm (TBO § 71 (8)).


Zubau: Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, sowohl horizontal als auch vertikal


Umbau: Veränderung des Bestandes ohne Erweiterung


Gerne übernehme ich für Sie diese Berechnungen. Ich plane ihre Sanierung, erstelle entsprechende
Konzepte und biete eine Begleitung während der Bauphase bis hin zur Abrechnung an.


Ich biete ihnen eine komplette Betreuung ihrer Sanierung von der Planung bis zur Fertigstellung.



Mehr Informationen hier zum Downloaden:


Sanierungsförderungen



Sanierung – Planung – Konzepte – Begleitung


Die neuen OIB-Richtlinien (Ausgabe April 2019) sind in Tirol ab 01. Juni 2020 verbindlich

Die Verbindlich Erklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016 – Änderung 2020,
welche mit 01 Juni 2020
in Kraft traten.


NEU: Raus aus Öl und Gas

NEU: Renovierungsenergieausweis


Wenn ihr Gebäude oder ihre Wohnung in die Jahre gekommen ist, sollten Sie sich über eine Sanierung

Gedanken machen. Bitte denken Sie auch ans Klima und somit auch an unsere Nachkommen.


Zum einen betrifft dies die Instandhaltung, zum anderen aber auch sämtliche Sanierungsmassnahmen

um den Energiebedarf zu minimieren.


Wir unterscheiden:

1. Grössere Renovierung samt Alternativenprüfung, Bauanzeige oder Bauansuchen
mit erforderlichen Planunterlagen


2. Bauteil Renovierung

  • Sanierung des Bauteils auf Basis eines Sanierungskonzepts bzw. eines Renovierungsenergieausweises
    samt Alternativenprüfung
  • Sanierung eines Bauteils ohne Konzept, der U-Wert ist um 24% gegenüber der Mindestanforderung
    lt. OIB RL6 zu verbessern. Bei Förderung sind die Förderungsvorgaben einzuhalten


3. Sanierung des gebäudetechnischen Systems

  • Stichwort: „Raus aus Öl und Gas“
  • Energieausweis samt Renovierungsenergieausweis als Basis wird für sämtliche Heizsysteme empfohlen,
    ist bei Einbau von Wärmepumpen Pflicht. Da die Vorlauftemperatur max. 40° Grad betragen darf, ist ein
    Nachweis erforderlich. Das Wärmeabgabesystem besteht üblicherweise aus einer Flächenheizung, oder Niedertemperaturheizkörper werden anstelle alter Radiatoren installiert. Dies erfordert aber eine
    entsprechende Berechnung der Vorlauftemperatur.
  • Absenken der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen (Tool von Energie Tirol)
  • Alternativenprüfung als Basis wird empfohlen ist aber nicht Bedingung.
    Vorteil: Es können verschiedene Systeme miteinander verglichen werden.


Hinweis TBO


Dämmstärken – Bauabstand:


Unter bestimmten Bedingungen können die Abstandsbestimmungen für Bestandsgebäude unberücksichtigt bleiben: bis zu 20 cm für die Anbringung eines Vollwärmeschutzes (TBO § 71 (7)), im Bereich der Dachflachen bis zu 30 cm (TBO § 71 (8)).


Zubau: Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, sowohl horizontal als auch vertikal


Umbau: Veränderung des Bestandes ohne Erweiterung


Gerne übernehme ich für Sie diese Berechnungen. Ich plane ihre Sanierung, erstelle entsprechende
Konzepte und biete eine Begleitung während der Bauphase bis hin zur Abrechnung an.


Ich biete ihnen eine komplette Betreuung ihrer Sanierung von der Planung bis zur Fertigstellung.



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Baurecht Land Tirol


Solaranlagen

Photovoltaikanlagen

Komfortlüftungen

Innendämmung

Vom Althaus zum Traumhaus

Fenstertausch

Außenwände

Geschossdecken

Schrägdach

Innsbruck fördert

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Bundesförderungen für Private

Bundesförderung für Betriebe

Bundesförderungen für Gemeinden

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