Wenn ihr Gebäude oder ihre Wohnung in die Jahre gekommen ist, sollten Sie sich über eine Sanierung
Gedanken machen. Bitte denken Sie auch ans Klima und somit auch an unsere Nachkommen.
Zum einen betrifft dies die Instandhaltung, zum anderen aber auch sämtliche Sanierungsmassnahmen
um den Energiebedarf zu minimieren.
Wir unterscheiden:
1. Grössere Renovierung samt Alternativenprüfung, Bauanzeige oder Bauansuchen
mit erforderlichen Planunterlagen
2. Bauteil Renovierung
3. Sanierung des gebäudetechnischen Systems
Hinweis TBO
Dämmstärken – Bauabstand:
Unter bestimmten Bedingungen können die Abstandsbestimmungen für Bestandsgebäude unberücksichtigt bleiben: bis zu 20 cm für die Anbringung eines Vollwärmeschutzes (TBO § 71 (7)), im Bereich der Dachflachen bis zu 30 cm (TBO § 71 (8)).
Zubau: Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, sowohl horizontal als auch vertikal
Umbau: Veränderung des Bestandes ohne Erweiterung
Gerne übernehme ich für Sie diese Berechnungen. Ich plane ihre Sanierung, erstelle entsprechende
Konzepte und biete eine Begleitung während der Bauphase bis hin zur Abrechnung an.
Ich biete ihnen eine komplette Betreuung ihrer Sanierung von der Planung bis zur Fertigstellung.
Mehr Informationen hier zum Downloaden:
Sanierungsförderungen
Wenn ihr Gebäude oder ihre Wohnung in die Jahre gekommen ist, sollten Sie sich über eine Sanierung
Gedanken machen. Bitte denken Sie auch ans Klima und somit auch an unsere Nachkommen.
Zum einen betrifft dies die Instandhaltung, zum anderen aber auch sämtliche Sanierungsmassnahmen
um den Energiebedarf zu minimieren.
Wir unterscheiden:
1. Grössere Renovierung samt Alternativenprüfung, Bauanzeige oder Bauansuchen
mit erforderlichen Planunterlagen
2. Bauteil Renovierung
3. Sanierung des gebäudetechnischen Systems
Hinweis TBO
Dämmstärken – Bauabstand:
Unter bestimmten Bedingungen können die Abstandsbestimmungen für Bestandsgebäude unberücksichtigt bleiben: bis zu 20 cm für die Anbringung eines Vollwärmeschutzes (TBO § 71 (7)), im Bereich der Dachflachen bis zu 30 cm (TBO § 71 (8)).
Zubau: Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, sowohl horizontal als auch vertikal
Umbau: Veränderung des Bestandes ohne Erweiterung
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Baurecht Land Tirol
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Ing. Friedrich Köttler
Ingenieurbüro
Dr. Stumpfstraße 125/51
6020 Innsbruck
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