Bauteilsanierung – Planung – Konzepte – Begleitung

Die neuen OIB-Richtlinien (Ausgabe April 2019) sind in Tirol ab 01. Juni 2020 verbindlich

Die Verbindlich Erklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016 – Änderung 2020,

welche mit 01 Juni 2020 in Kraft traten.


Bauteil Renovierung

Definition:


  • Es handelt sich um keine Grössere Renovierung
  • Umfasst weniger als 25% der Gebäudehülle
  • Die Sanierungskosten betragen weniger als 25% des Gebäudewerts ohne Grundstückskosten


Der erforderliche Nachweis kann über zwei Arten erfolgen:


A) Sanierungskonzept: die einzelnen Maßnahmen werden über Jahre aufgeteilt


  • Renovierungsenergieausweis
  • Anforderungen – Grössere Renovierung
  • Umsetzung einzelner Massnahmen auf Basis des Sanierungskonzeptes


Hinweis: Das Sanierungskonzept wird bei der Baubehörde vorab eingereicht und bewilligt


B) Unterschreitung der erforderlichen U-Werte bei einzelnen Massnahmen


  • Kein Energieausweis erforderlich
  • Unterschreitung der U-Wert Anforderungen:
  • die Dämmstärken werden dementsprechend erhöht:
    (18% seit Inkrafttreten bzw. Implementierung ins Baurecht)
    24% ab 2021
    Z.B:
    Aussenwand       U-Neubau      0,35 W/m2K
    Verbesserung um 24%                0,27 W/m2K


Heizungstausch ist immer möglich, es ist keine Alternativenprüfung erforderlich.


  • Ein Energieausweis als Basis wird für sämtliche Heizsysteme empfohlen, ist bei Einbau von
    Wärmepumpen Pflicht. Da die Vorlauftemperatur max. 40° Grad betragen darf, ist ein
    Nachweis erforderlich. Das Wärmeabgabesystem besteht üblicherweise aus einer
    Flächenheizung, oder Niedertemperaturheizkörper werden anstelle alter Radiatoren
    installiert. Dies erfordert aber eine entsprechende Berechnung der Vorlauftemperatur.
  • Absenken der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen (Tool von Energie Tirol)


Hinweis: das Wärmeabgabesystem ist der erforderlichen Vorlauftemperatur anzupassen.

Empfehlung: Erstellung eines Renovierungsenergieausweises, da eine Dämmung der Gebäudehülle
eine geringere Heizlast erfordert. Das Heizungssystem sollte darauf auch nachträglich angepasst
werden können. Das Gebäude vorher zu dämmen und erst danach das Heizungssystem zu erneuern
ist in jedem Fall die bessere Lösung.


Förderung Land Tirol:


  • Wohnhaussanierung
  • Heizen mit Gas unter bestimmten Voraussetzungen


Zum Beispiel:



  • Die Dämmung einer Aussenwand, des Dachbodens, der untersten Geschossdecke oder der Bodenplatte
  • Fenster- oder Aussentürentausch inkl. Sonnenschutz
  • Erneuerung des Haustechniksystems
  • Erneuerung von Installationsleitungen: Abwasser- Wasser-, Heizung- und Elektroleitungen etc.

Bauteilsanierung – Planung – Konzepte – Begleitung


Die neuen OIB-Richtlinien (Ausgabe April 2019) sind in Tirol ab 01. Juni 2020 verbindlich


Die Verbindlich Erklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016 – Änderung 2020,

welche mit 01 Juni 2020 in Kraft traten.


Bauteil Renovierung

Definition:


  • Es handelt sich um keine Grössere Renovierung
  • Umfasst weniger als 25% der Gebäudehülle
  • Die Sanierungskosten betragen weniger als 25% des Gebäudewerts ohne Grundstückskosten


Der erforderliche Nachweis kann über zwei Arten erfolgen:


A) Sanierungskonzept: die einzelnen Maßnahmen werden über Jahre aufgeteilt


  • Renovierungsenergieausweis
  • Anforderungen – Grössere Renovierung
  • Umsetzung einzelner Massnahmen auf Basis des Sanierungskonzeptes


Hinweis: Das Sanierungskonzept wird bei der Baubehörde vorab eingereicht und bewilligt


B) Unterschreitung der erforderlichen U-Werte bei einzelnen Massnahmen


  • Kein Energieausweis erforderlich
  • Unterschreitung der U-Wert Anforderungen:
  • die Dämmstärken werden dementsprechend erhöht:
    (18% seit Inkrafttreten bzw. Implementierung ins Baurecht)
    24% ab 2021
    Z.B:
    Aussenwand       U-Neubau      0,35 W/m2K
    Verbesserung um 24%                0,27 W/m2K


Heizungstausch ist immer möglich, es ist keine Alternativenprüfung erforderlich.


  • Ein Energieausweis als Basis wird für sämtliche Heizsysteme empfohlen, ist bei Einbau von
    Wärmepumpen Pflicht. Da die Vorlauftemperatur max. 40° Grad betragen darf, ist ein
    Nachweis erforderlich. Das Wärmeabgabesystem besteht üblicherweise aus einer
    Flächenheizung, oder Niedertemperaturheizkörper werden anstelle alter Radiatoren
    installiert. Dies erfordert aber eine entsprechende Berechnung der Vorlauftemperatur.
  • Absenken der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen (Tool von Energie Tirol)


Hinweis: das Wärmeabgabesystem ist der erforderlichen Vorlauftemperatur anzupassen.

Empfehlung: Erstellung eines Renovierungsenergieausweises, da eine Dämmung der Gebäudehülle
eine geringere Heizlast erfordert. Das Heizungssystem sollte darauf auch nachträglich angepasst
werden können. Das Gebäude vorher zu dämmen und erst danach das Heizungssystem zu erneuern
ist in jedem Fall die bessere Lösung.


Förderung Land Tirol:


  • Wohnhaussanierung
  • Heizen mit Gas unter bestimmten Voraussetzungen


Zum Beispiel:



  • Die Dämmung einer Aussenwand, des Dachbodens, der untersten Geschossdecke oder der Bodenplatte
  • Fenster- oder Aussentürentausch inkl. Sonnenschutz
  • Erneuerung des Haustechniksystems
  • Erneuerung von Installationsleitungen: Abwasser- Wasser-, Heizung- und Elektroleitungen etc.
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