Änderungen:
Gebäudekategorien: 1- 13 Sonstige konditionierte Gebäude
Normenüberarbeitung: Bau- und Haustechnik
Nutzungsprofile wurden an Klimadaten angepasst
die Innentemperatur wurde von 20° auf 22° erhöht
Herstellung von neuen Gebäuden sowie von Gebäuden, bei denen nach Abtragung bestehender
baulichen Anlagen alte Fundamente oder die bestehenden tragenden Aussenbauteile ganz oder
teilweise wieder benützt werden.
Neubauten müssen grösser als 50m2 NGF (Nettogrundfläche) sein
Kategorien 1-12:
Anforderungen lt. TBO 2020 §21 / TBV 2020 §33,35a,38
U-Werte
Energiekennzahlen Neubau
Erneuerbarer Anteil
Nachweis: Energieausweis
Anforderung:
Alternativenprüfung
Nachweis:
Über Energieausweis: Kategorien A,B,C
Tool von Energie Tirol: Kategorie D
Bilanzgrenze: lt. TBO 2020 und OIB RL6 2019
Gesamtgebäude oder Nutzungszone
Ab 2021müssen alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden
Freistehende Neubauten unter 50 m2 Nutzfläche (keine Zu- und Anbauten)
Anforderungen lt. TBO 2020 §21 / TBV 2020 §33,35a,38
U-Werte sind für das Gesamtgebäude oder Nutzungszone einzuhalten
Sonstige konditionierte Gebäude – Nutzungskategorie 13
Z.B: Werkstätten, Produktionshallen etc.
Anforderungen lt. TBO 2020 §21 / TBV 2020 §33,35a,38
U-Werte
Liegt die Raumtemperatur unter 16°C dürfen die U-Werte um 50% überschritten werden
Nachweis: Energieausweis
Anforderung
Alternativenprüfung
Nachweis:
Über Energieausweis: Kategorien A, B, C
Tool von Energie Tirol: Kategorie D
Bilanzgrenze: lt. TBO 2020 und OIB RL6 2019
Gesamtgebäude oder Nutzungszone
Entwurf TBO § 21 Abs 3 und Verweis auf TBV lautet:
(3) Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden ist die technische,
ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten
alternativen Systemen zu prüfen. Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere
Bestimmungen über die Durchführung der Alternativenprüfung erlassen.“
Bei Umbau, Zubau oder Heizungstausch ist keine erforderlich.
Bei Neubau und Grösserer Renovierung ist die Alternativenprüfung jedoch erforderlich
A) Beim Einsatz von hocheffizienten alternativen Systemen erfolgt die Prüfung mittels Energieausweis – Anhang 6a
B) Reduzierter Primärenergiebedarf nicht erneuerbar, erfolgt die Prüfung mittels Energieausweis – Anhang 6a
C) Wärmebedarf RH+WW ab 80% durch hocheffiziente alternative Systeme, erfolgt die Prüfung mittels Energieausweis – Anhang 6a
D) Alternativenprüfungsformular muss ausgestellt und der Behörde samt Energieausweis vorgelegt werden
Ist ein hocheffizientes erneuerbares System im Betrachtungszeitraum nicht teurer, ist ein solches auch zu realisieren.
Die Gemeinde ist verpflichtet, zu überprüfen ob Formblatt, Berechnungen und Nachweise vorhanden und plausibel sind.
Ablauf der Berechnung:
Es werden dem fossilen System Gas alternative hocheffiziente Systeme gegenübergestellt
Gerne übernehme ich vorbereitende Beratungen speziell bis zur Baureifmachung, erstelle Konzepte
und biete eine begleitende Kontrolle an.
Erstellung von Energieausweisen in Tirol und Vorarlberg:
Mehr Informationen hier zum Downloaden:
Landesförderungen
Änderungen:
Gebäudekategorien: 1- 13 Sonstige konditionierte Gebäude
Normenüberarbeitung: Bau- und Haustechnik
Nutzungsprofile wurden an Klimadaten angepasst
die Innentemperatur wurde von 20° auf 22° erhöht
Herstellung von neuen Gebäuden sowie von Gebäuden, bei denen nach Abtragung bestehender
baulichen Anlagen alte Fundamente oder die bestehenden tragenden Aussenbauteile ganz oder
teilweise wieder benützt werden.
Neubauten müssen grösser als 50m2 NGF (Nettogrundfläche) sein
Kategorien 1-12:
Anforderungen lt. TBO 2020 §21 / TBV 2020 §33,35a,38
U-Werte
Energiekennzahlen Neubau
Erneuerbarer Anteil
Nachweis: Energieausweis
Anforderung:
Alternativenprüfung
Nachweis:
Über Energieausweis: Kategorien A,B,C
Tool von Energie Tirol: Kategorie D
Bilanzgrenze: lt. TBO 2020 und OIB RL6 2019
Gesamtgebäude oder Nutzungszone
Ab 2021müssen alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden
Freistehende Neubauten unter 50 m2 Nutzfläche (keine Zu- und Anbauten)
Anforderungen lt. TBO 2020 §21 / TBV 2020 §33,35a,38
U-Werte sind für das Gesamtgebäude oder Nutzungszone einzuhalten
Sonstige konditionierte Gebäude – Nutzungskategorie 13
Z.B: Werkstätten, Produktionshallen etc.
Anforderungen lt. TBO 2020 §21 / TBV 2020 §33,35a,38
U-Werte
Liegt die Raumtemperatur unter 16°C dürfen die U-Werte um 50% überschritten werden
Nachweis: Energieausweis
Anforderung
Alternativenprüfung
Nachweis:
Über Energieausweis: Kategorien A, B, C
Tool von Energie Tirol: Kategorie D
Bilanzgrenze: lt. TBO 2020 und OIB RL6 2019
Gesamtgebäude oder Nutzungszone
Entwurf TBO § 21 Abs 3 und Verweis auf TBV lautet:
(3) Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden ist die technische,
ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten
alternativen Systemen zu prüfen. Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere
Bestimmungen über die Durchführung der Alternativenprüfung erlassen.“
Bei Umbau, Zubau oder Heizungstausch ist keine erforderlich.
Bei Neubau und Grösserer Renovierung ist die Alternativenprüfung jedoch erforderlich
A) Beim Einsatz von hocheffizienten alternativen Systemen erfolgt die Prüfung mittels Energieausweis – Anhang 6a
B) Reduzierter Primärenergiebedarf nicht erneuerbar, erfolgt die Prüfung mittels Energieausweis – Anhang 6a
C) Wärmebedarf RH+WW ab 80% durch hocheffiziente alternative Systeme, erfolgt die Prüfung mittels Energieausweis – Anhang 6a
D) Alternativenprüfungsformular muss ausgestellt und der Behörde samt Energieausweis vorgelegt werden
Ist ein hocheffizientes erneuerbares System im Betrachtungszeitraum nicht teurer, ist ein solches auch zu realisieren.
Die Gemeinde ist verpflichtet, zu überprüfen ob Formblatt, Berechnungen und Nachweise vorhanden und plausibel sind.
Ablauf der Berechnung:
Es werden dem fossilen System Gas alternative hocheffiziente Systeme gegenübergestellt
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Ing. Friedrich Köttler
Ingenieurbüro
Dr. Stumpfstraße 125/51
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