Die neuen OIB-Richtlinien (Ausgabe April 2019) sind in Tirol ab 01. Juni 2020 verbindlich
Die Verbindlich Erklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016 – Änderung 2020,
welche mit 01 Juni 2020 in Kraft traten.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes, er ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar.
Man unterscheidet prinzipiell zwei Gruppen: Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude für Bestand und Neubau.
Zur Bewertung wird der Energiebedarf für die Raumwärme, das Warmwasser, die Raumlufttechnik, die Beleuchtung und der Betrieb für die technischen Anlagen berücksichtigt. Bei Nichtwohngebäuden kommt noch der Kühlbedarf hinzu. Er beschreibt anhand unterschiedlicher Kennwerte den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Damit können Gebäude neutral und unabhängig miteinander verglichen werden.
Gültigkeit: 10 Jahre ab Erstellung
(danach ist eine Verlängerung, unter Umständen eine Neuausstellung erforderlich)
Wir unterscheiden 2 Möglichkeiten:
Energiekennzahl: HWB Ref,SK:
Die Energiekennzahl: HWBSK: stand von 2013 bis 2015 auf Seite 1 des Energieausweises
Energiekennzahl: HWBREF: stand vor 2013 auf Seite 1 des Energieausweises
Der Energieausweis wird auf Basis einer Normnutzung und des Normklimas erstellt. Das bedeutet,
dass die Innenraumtemperatur, das Lüftungs- und das Heizungsverhalten, die Wärmegewinne etc.
vorgegeben sind. Das Nutzerverhalten der Bewohner kann dabei beträchtlich von diesen Vorgaben
abweichen. Deshalb kann der Energieausweis den tatsächlichen Energieverbrauch nicht abbilden.
Diesbezüglich gibt es auch keine Haftung.
Beispiel:
Im Energieausweis werden alle beheizbaren Räume eines Hauses mit einer Normtemperatur von 22° C
berechnet. Tatsächlich werden von den Benutzern in verschiedenen Räumen unterschiedliche
Raumtemperaturen gewünscht. Im Wohnbereich etwa 23-24°C, im Schlafbereich werden die Fenster
in der Nacht gekippt und die Heizung abgedreht. Ähnlich verhält es sich mit dem Lüftungsverhalten,
insofern keine Lüftungsanlage vorhanden ist. Auf Grund dieses verständlichen individuellen Verhaltens
kann der Energieausweis den tatsächlichen Energieverbrauch für die Raumwärme nicht angeben.
Ähnlich verhält es sich beim Warmwasser- und Haushaltsstromverbrauch.
Die neuen OIB-Richtlinien 2015 sind in Tirol ab 1-05-2016 gültig.
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